Kraftstoffe

2. Kraftstoffe

Gemäss europäischer Kraftstoffnorm EN 228 und der Direktive 2009/30/EC lassen sich drei Prozent Volumenzumischung in das fossile Benzin einbringen. In den USA sind bis zu fünf Prozent möglich, in China sind bereits 15 % (fossile) Methanol-Anteile Alltag.

Durch die Beimischung von H2-Methanol® wird pro eine Million Liter Methanol die Emission von ca. 600 Tonnen CO2 fossilen Ursprungs vermieden.

 

Zusätzlich zur Beimischung können Plug-in Hybridfahrzeuge (PHEVs), Range Extended Elektrofahrzeuge (BEVx) und Schiffe mit höheren Methanolanteilen (15 % bis 85 %) betrieben werden.

Silicon-Fire-Cubes1Im Falle von PHEVs und BEVx kann das Methanol, zusätzlich zur Batterie, im Tank mitgeführt oder auch über Mehrweg-Patronen (Cubes®) – mittels Tankstellen und andere Shops distribuiert – in das Fahrzeug eingebracht werden.

Regenerativer Strom wird in Silicon Fire Cubes® verpackt und damit für jeden transportierbar.

 

Der Gesetzgeber definierte zwecks Klimaschutz die Mineralölsteuerbefreiung für Kraftstoffe regenerativer Herkunft. Der Kraftstoffmarkt erfährt durch das H2-Methanol® eine Stabilisierung der Produktions- oder Importkosten für Kraftstoffe; auch bei steigenden Mineralölsteuern, Abgaben, Transportkosten oder Rohölpreisen.

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